Verantwortlich für den Inhalt
Rechtsanwältin
Dr. Christiane van Zwoll
|
E-Mail |
info@dr-van-zwoll.com |
Internet |
www.dr-van-zwoll.com |
Umsatzsteuer - Identifikationsnummer |
DE198532735 |
Hohenzollernring 85-87
|
50672 Köln
|
Telefon |
0221. 33 6 77 60 |
Fax |
0221. 33 6 77 77 |
- Zuständige Aufsichtsbehörde
- Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen www.brak.de:
- Berufsordnung (BORA)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden.
- Haftungshinweis
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Sofern Teile dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein sollten, wird die Gültigkeit der übrigen Teile hiervon nicht berührt.
- Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind nach der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten.
Näheres ergibt sich aus § 51 BRAO.
Die Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind jeweils bei der:
NASSAU VERSICHERUNGEN
Im MediaPark 5
50670 Köln
durch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mindestens in oben genannter Höhe versichert.
Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
š
1 |
aus Tätigkeiten |
1.1 |
über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, |
1.2 |
im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, |
1.3 |
des Rechtsanwalts vor aussereuropäischen Gerichten. |
Außerhalb der Pflichtversicherung gilt noch folgende Regelung:
2.1 |
Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor aussereuropäischen Gerichten |
š
Für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten besteht Leistungspflicht nur in Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme.
Impressum
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